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AGB

Sienna Finanzen GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft

Die Sienna Finanzen GmbH – nachfolgend «Sienna» genannt - ist eine GmbH mit Sitz in Lüen. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als Broker im Versicherungsbereich. Ein Auftrag für Mandanten der Sienna wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.

 

2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)

  • Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.

  • Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich

handelt.

  • Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.

  • Die Sienna bestätigt, mit folgenden Versicherungsgesellschaften Vertragsbeziehungen zu pflegen:

 

AIG, Allianz Suisse, Alvoso, Asga, Atupri, Automate, AXA, AXA Arag, AXA Art, Basler, CAP, Chubb, Concordia, Convitus, CSS, Dextra, Elips Life, Emmental, Epona, Europäische Reiseversicherung, Fortuna Rechtsschutz, Futura, Gastrosocial, Gemini, Generali, Groupe Mutuel, GVB, Helsana, Helvetia, Hotela, Innova, Liberty, Liechtenstein Life, Mannheimer, Mobiliar, Nest, NoventusCollect, OCC, Orion, ÖKK, PAT-BVG, Pax, PK Aetas, PKG, PK SHP, Previs, Profond, Pro Life, Pro Medico, Prosperita, Protekta, RMS, Schweizerische Ärztekrankenkasse, Skandia Leben, Smile direct, SSO, Solida, Stiftung Abendrot, Swica, Swisscanto, Swiss Life, Sympany, Tellco pkPRO, TSM, UWP, Vaudoise, Visana, VSAO, VVST, Zürich


Die Sienna ist den genannten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die Sienna als ungebundener Versicherungsvermittler.

 

3. Haftung

Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die Sienna dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die Sienna nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die Sienna nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der Sienna (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber der Sienna.

 

Dort, wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der Sienna haftet, hat die Sienna eine Berufshaftpflicht bei der Axa über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprüche sind zu richten an:

Sienna Finanzen GmbH, (Mitarbeiter des Brokers), (Adresse der Brokerfirma inkl. Tel. Nr.)

Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die Sienna. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt alleine der Sienna. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die Sienna. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.

 

4. Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG)

Die Kundendaten, welche im Zusammenhang mit einer Versicherungsberatung der Sienna anvertraut werden, verwendet die Sienna ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten, Analysen

und Vergleichen. Diese Daten werden also nur in dem Umfang bearbeitet und aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und

Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten, der Versicherungsgesellschaft, dem BSC und der Sienna

notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In die Beratungstätigkeit involviert sind die

Versicherungsgesellschaften, die BSC, die Sienna und deren MitarbeiterInnen. Die MitarbeiterInnen der BSC und der Sienna unterliegen der Schweigepflicht. Die Daten der Mandanten werden so lange aufbewahrt, wie es gemäss vertraglicher und

gesetzlicher Bestimmungen zwingend notwendig ist. Die Daten können telefonisch, per Fax, per Mail, via Plattform der

Gesellschaften oder im CRM bearbeitet werden. Die Daten werden in Papierform und elektronisch aufbewahrt.

 

5. Entschädigung

Honorar

Der Mandant schuldet der Sienna für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:

  1. Individuell vereinbartem Honorar

  2. Preisliste der Sienna

  3. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt

  4. Ohne Abrechnung, das heisst, die Sienna vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandanten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter

 

Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der Sienna betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen.

Entschädigung Dritter

Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Sienna im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungs-gesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die Sienna solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sienna diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.

Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 5d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Dies zur Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.

 

6. Dienstleistungen

Die Sienna betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung  aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles,

periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen

Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall.

Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.

 

7. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung

Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die Sienna an- resp. weiterzugeben.

Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die Sienna verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die Sienna die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

 

8. Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die Sienna die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

 

9. Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der Sienna umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstat-sachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der Sienna umgehend mitzuteilen.

Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die Sienna nicht.

 

10. Copyright

Die von der Sienna abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/ Sienna) an seinem geistigen Eigentum schützt.

 

11. Sonstiges

Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und von der Sienna unterzeichnet sind.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Sienna behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der Sienna gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Sienna.

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